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Als eines unter vielen Exponaten auf der Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung 2022 (ILA) öffnete der Airbus A319 OH seine Türen und entwickelte sich schnell zu einem Publikumsmagneten. Das Kürzel „OH“ steht für die Bezeichnung „Offener Himmel“ und bezeichnet ein auf Kooperation beruhendes Rüstungskontrollabkommen, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Das Flugzeug basiert auf dem Airbus A319 CJ, der auch schon bei der Flugbereitschaft genutzt wird. Der Airbus A319 OH ist mit hochauflösenden Kamerasystemen ausgestattet und wird für Beobachtungsflüge im Rahmen des Vertrags über den offenen Himmel eingesetzt. Das fliegende Personal wird von der Flugbereitschaft BMVg gestellt, das Bedienungspersonal vom Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr. Zusätzlich ist der Flieger für den Transport von Verwundeten und Kranken nutzbar. Hierzu können innerhalb weniger Stunden bis zu zwei Personentransporteinheiten eingerüstet werden. Der Airbus A319 OH wurde 2019 an die Flugbereitschaft BMVg übergeben.
Ab Ende 2022 plant Deutschland, auch gemeinsam mit Partnern, sein neues Beobachtungsflugzeug Airbus A319 OH (= offener Himmel) für Beobachtungsflüge nach dem Open Skies-Vertrag über dem Staatsgebiet anderer Vertragsstaaten einzusetzen. Deutschland verfügte seit dem tragischen Absturz einer bis dahin durch die Luftwaffe betriebenen Tupolev Tu-154M im September 1997 nicht mehr über ein eigenes OH-Beobachtungsflugzeug. Zur Wahrnehmung der vertraglichen Rechte stützte sich die Bundesregierung seitdem auf Kooperationen mit Partnernationen ab, in erster Linie mit Schweden und Rumänien. Nach der vorgesehenen Zertifizierung in 2022 wird Deutschland mit dem A319 OH „Offener Himmel“ über das modernste und leistungsfähigste Beobachtungsluftfahrzeug aller OH-Vertragsstaaten verfügen. Der Open Skies Vertrag ist das einzige rechtlich verbindliche Instrument der militärisch-politischen Vertrauensbildung in Europa.
Vertrag über den Offenen Himmel:
Der Vertrag über den Offenen Himmel wurde am 24. März 1992 durch 27 Vertragsstaaten unterzeichnet und trat nach seiner Ratifizierung am 1. Januar 2002 in Kraft. Nachdem zwischenzeitlich 34 OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Teilnehmerstaaten den Vertrag ratifiziert hatten, umfasst dieser nach den Rücktritten der USA (2020) und Russlands (2021) nun noch 32 Vertragsstaaten. Der Vertrag erlaubt den Vertragsstaaten gegenseitige ungehinderte Beobachtungsflüge mit vertraglich festgelegten Sensoren über ihren Staatsgebieten. An allen Flügen nehmen Vertreter der beobachtenden und der beobachteten Staaten teil – das ist ein wichtiger Faktor der Vertrauensbildung.
Rüstungskontrollpolitischer Wert des OH-Vertrags bleibt erhalten:
Trotz der Rücktritte der USA und Russlands vom OH-Vertrag, behält der Vertrag seinen rüstungskontroll- politischen Wert. Die verbliebenen 32 Vertragsstaaten, darunter unter anderen die meisten NATO-Alliierten sowie Bosnien und Herzegowina, Finnland, Georgien, die Ukraine und Schweden, können den Vertrag weiterhin umsetzen.
Neues deutsches Offener Himmel-Beobachtungsflugzeug stärkt Vertrag:
Das neue OH-Beobachtungsflugzeug der Bundeswehr ist ein deutliches Signal der Bundesregierung zur Stärkung der militärischen Transparenz, der Rüstungskontrolle und der Vertrauensbildung in schwierigen sicherheitspolitischen Zeiten. Die moderne OHl-Plattform wird die Möglichkeiten Deutschlands zur Nutzung des Offener Himmel-Vertrags deutlich erweitern und die Zusammenarbeit mit den OH-Partnern weiter intensivieren. Diese werden das Beobachtungsflugzeug zukünftig für gemeinsame Beobachtungsflüge mit Deutschland oder alleine auf der Basis einer Anmietung nutzen können.
Mit modernster Technik ausgestattet:
Die neue Beobachtungsplattform A319 „OHOffener Himmel“ wurde auf Basis eines A319CJ von der Lufthansa Technik AG mit elektro-optischen Sensoren (Digitalkameras) sowie einem Infrarotsensor ausgestattet. Es ist damit das erste OH-Beobachtungsflugzeug, das über einen Infrarotsensor verfügt.
Betreiber ist die Flugbereitschaft des BMVg: (= Bundesministerium der Verteidigung)
Betrieben wird der A319 „Offener Himmel“ von der Flugbereitschaft BMVg des Bundesministerium der Verteidigung. Das Missionspersonal wird durch das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) gestellt.
Offener Himmel soll Vertrauen schaffen:
Dem mittlerweile drei Jahrzehnte währenden Vertrag kommt bei der Friedenssicherung und Konfliktvermeidung eine immense Bedeutung zu, da hier ehemalige Gegner auf bisher nie dagewesene Weise kooperieren. Insgesamt fungiert das auch als Open-Skies-Vertrag bezeichnete Übereinkommen als vertrauensbildende Maßnahme zwischen der NATO und den ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten. Mit dem Vertrag durften die Unterzeichnerstaaten auf vorher vereinbarten Routen die Mitgliedsländer überfliegen. Mittels Kontrollflügen sollen Fotos, Videos, Radar- und Infarotaufnahmen erzeugt werden, unter anderem, um die Einhaltung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa-Vertrag) zu überwachen. Weiterhin dienen die Flüge kontinentübergreifend der Konfliktvermeidung, dem Krisenmanagement und auch der Beobachtung von Umweltschäden.
Die Idee stammt aus dem Kalten Krieg:
Schon 1955 wurde die Idee zu diesem Vertrag von dem amerikanischen Präsidenten Dwight D. Eisenhower der sowjetischen Führung vorgeschlagen. Die lehnte ab, da sie befürchtete, dass die Beobachtungsflüge zu Spionagezwecken missbraucht werden könnten. Die Absicht, durch die gegenseitigen Beobachtungsflüge Vertrauen zu bilden, nahm US-Präsident George Bush 1989 wieder auf. Die Verhandlungen dazu begannen 1990 und mündeten in dem Vertrag über den offenen Himmel, der von 27 KSZE-Staaten (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) am 24. März 1992 unterzeichnet wurde. Jedoch trat der Vertrag aufgrund von Spionagebefürchtungen erst 2002 in Kraft.
Deutschland beteiligt sich:
Im gleichen Jahr fanden auch die ersten Flüge über einen Geltungsbereich statt, der sich von Vancouver bis Wladiwostok erstreckt. Auf nationaler Ebene ist für Deutschland das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) für die Koordinierung, Umsetzung und Auswertung von Beobachtungsergebnissen und die Aufnahmen aller Beobachtungsflüge mit deutscher Beteiligung zuständig. Das Zentrum mit Standort in Geilenkirchen nimmt die Aufgaben der Rüstungskontrolle für Deutschland wahr. Die deutsche Offener-Himmel-Mission beobachtet damit eine Fläche von 17.799.997 Quadratkilometern, das entspricht ungefähr der Fläche der heutigen Russischen Föderation.
Seit die Tupolew Tu-154, eine extra dafür ausgestattete deutsche Open-Skies-Maschine, 1997 abstürzte, führte die Bundesregierung die Kontrollflüge mit angemieteten oder bereitgestellten Flugzeugen durch. Das änderte sich 2019. Der Airbus A319 wurde angeschafft und zur Durchführung von Open-Skies-Flügen umgerüste.
USA und Russland treten aus:
Der Vertrag erlaubt den Vertragsstaaten gegenseitige ungehinderte Beobachtungsflüge mit vertraglich festgelegten Sensoren über ihren Staatsgebieten. An allen Flügen nehmen Vertreter der beobachtenden und der beobachteten Staaten teil – das ist ein wichtiger Faktor der Vertrauensbildung. Dennoch kam es schon kurz nach der Ratifizierung zu Kontroversen, in deren Folge die USA 2020 aus dem Vertrag ausstiegen. Angeblich habe Russland Flüge zu Spionagezwecken genutzt und damit gegen das Regelwerk verstoßen. Ein wesentlicher Grund mag die Okkupation der Krim in 2014 gewesen sein. Die Amerikaner wollten daraufhin über ihrem Territorium keine Flüge mehr zulassen. Russland verließ das Abkommen ein Jahr später.
Die derzeit auf 32 Länder angewachsene Open-Skies-Gemeinschaft bedauerte den Ausstieg beider Länder, will jedoch den Vertrag weiter fortsetzen. Mitgliedsländer des Vertrages sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Spanien, Portugal, Kanada, Bulgarien, Georgien, Kirgisistan (noch nicht ratifiziert), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Belarus, Estland, Kroatien und die Türkei. Neu beigetreten sind Schweden, Finnland, Lettland, Litauen, Georgien, Slowenien und Bosnien-Herzegowina. Österreich und die Schweiz haben Interesse an einem Beitritt bekundet. Zypern hat einen Antrag auf Beitritt zum Vertrag gestellt, der jedoch von der Türkei blockiert wird.
Spannweite | 34,10 m | ||||
Länge | 33,84 m | ||||
Höhe | 11,76 m | ||||
Rumpfdurchmesser | 3,96 m | ||||
Kabinenlänge | 23,77 m | ||||
Kabinenbreite | 3,70 m | ||||
Kabinenhöhe | 2,25 m |
Abfluggewicht | max. 76.5 t | ||||
Reichweite | ca. 7.600 km mit max. 44 Passagieren | ||||
Triebwerke | 2 x CFM56-5B7/P oder 2 x IAE V2527M-A5 | ||||
Reisegeschwindigkeit | 840 km/h | ||||
Hersteller | Airbus S.A.S. | ||||
Besatzung | 2 Luftfahrzeugführer | ||||
. | mindestens 2 Lufttransportbegleiter |
CFM International CFM56 ist die Bezeichnung einer Baureihe von Flugzeugtriebwerken. Es handelt sich um Turbofan-Triebwerke mit einem Nebenstromverhältnis von bis zu 6,5:1, die von CFM International hergestellt werden, einem Joint-Venture von General Electric/USA (Hochdruckteil) und Safran Aircraft Engines/Frankreich (Niederdruckteil). Die CFM56-Triebwerke besitzen einen neunstufigen Hochdruckverdichter und eine einstufige Hochdruckturbine. Die Stufen des Niederdruckbereichs variieren von Muster zu Muster.
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