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Der hier ausgestellter Schulgleiter wurde 1938 von einer Segelfliegergruppe in Öhringen gebaut und im dortigen Schulbetrieb eingesetzt. Nach Aufhebung des Segelflugverbots der Nachkriegszeit wurde der SG-38 mit dem Kennzeichen D-8182 wieder zugelassen und flog bis Ende der 1960er Jahre.
Der Schulgleiter ist das am weitesten verbreitete Flugzeug der Alleinflugausbildung der vierziger Jahre. Der Gleiter ist ein verspannter Hochdecker mit Gitterrumpf und Spannturm. Die zweiteilige, geschrägte Tragfläche ist Stoffbespannt; Höhen- und Seitenflossen sind holzbeplankt.
Um den Anforderungen des Schulbetriebes zu entsprechen, war er besonders einfach ausgelegt und leicht nachzubauen. Das Auf- und Abrüsten der Tragflächen wird durch eine starke Spindel erleichtert. Der durch die Verspannung und dem freisitzenden Piloten hervorgerufene hohe Luftwiderstand verbesserte sich geringfügig, wenn der Pilotensitz verkleidet und mit einer Kabine vesehen wurde. Mit dieser Kabine eignete sich der SG 38 auch zum Windenstart. Im allgemeinen wurde aber mit Gummiseil gestartet (Katapult; möglichst am Berghang).
Neben den industriell gefertigten ca. 8.750 Exemplaren entstanden in den Segelflugvereinen eine unbekannte Menge. Der SG 38 war das Standardflugzeug in der paramilitärischen Pilotenausbildung der NS-Fliegerkorps. In zahlreichen Ländern nachgebaut, produzierte die Firma Slingsby in Großbritannien den Gleiter als T 38 (“Grasshopper” genannt). Dabei erhielt er einige Änderungen an Tragfläche und Leitwerk. Ab 1950 nutzten die Segelflieger in beiden deutschen Staaten den SG 38 zur Anfängerausbildung. Zahlreiche Gleiter fliegen heute noch.
Länge | 6,283 m | |||
Spannweite | 10,414 m | |||
Höhe | 2,430 m | |||
Flügelfläche | 16,00 m² | |||
Gleitzahl | 8,3 bei 58 km/h | |||
Geringstes Sinken | 1,83 m/s bei 48 km/h | |||
max. Zuladung | 90 kg | |||
Leermasse | 125 kg |
max. Startmasse | 210 kg | |||
Flächenbelastung | 13,1 kg/m² | |||
Geschwindigkeitsbereich | 40 bis 15 km/h | |||
Windenschleppgeschwindigkeit | max. 74 km/h | |||
Flugzeugschleppgeschwindigkeit | max. 90 km/h | |||
Autoschleppgeschwindigkeit | max. 60 km/h | |||
zulässige Lastvielfach | +3g | |||
Bruchlastvielfach | +6g |
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